QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

FAQ

oft gestellte Fragen zum QualitätsZertifikat Planer am Bau

Wie kann ich mich in mein Online-Büroprofil einloggen?

Ganz einfach auf der Startseite (ganz oben) über den Button "Mitglieder-Login".

Sie werden dann aufgefordert, Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort einzugeben. Wichtig: Ihr Benutzername ist NICHT die E-Mail-Adresse, an die unsere vertragsrelevanten Informationen für Sie oder ggf. Passwort-Rücksetzungen geschickt werden! Das war zwar früher einmal möglich, diese "Lücke" wurde aber aus Sicherheitgründen vor einiger Zeit geschlossen.

Sie gelangen dann in Ihre "Dokumentenverwaltung", wo Sie Unterlagen hochladen können (z.B. Ihre jährliche Selbstbewertung, Ihr aktuelles QM-Handbuch, Ihre Urkunde oder Ihren letzten Audit-Bericht).

Über den Menüpunkt "Unternehmensprofil" (oder "Konto bearbeiten" in der linken Spalte) können Sie (fast) alle Unternehmensdaten anpassen, z.B. auch eine 2. E-Mail eintragen, über die Sie Ihre vertragsrelevanten Informationen erhalten wollen. Hier tragen Sie auch zum jährlichen Stichtag 17. Januar die jeweils aktuelle Anzahl Ihrer Mitarbeitenden ein (die Berechnungsformel wird dort nochmals genannt).

Unter "Downloads" haben Sie Zugriff auf unsere für Sie kostenlosen Veröffentlichungen, Beiträge Dritter (z.B. von IWW bzw. Planungsbüro professionell), die QM-Fibel (als PDF) sowie das aktuelle Muster-Handbuch.

Unter "Passwort ändern" können Sie jederzeit genau das ;-)

Was hat es mit der Verbund-Zertifizierung auf sich und was sind Zertifizierungs-Pools/Zertifizierungs-Runden?

Der QualitätsStandard Planer am Bau ist eine Verbund-Zertifizierung. Das Prinzip entlehnt sich aus anderen Management-Standards wie z.B. der ISO 9001 (dort heißt es Matrix-Zertifizierung). Danach finden Audits von (größeren) Unternehmen mit (nicht selbsständigen) Filialen/Niederlassungen dergestalt statt, dass die Muttergesellschaft jedes Jahr und die Filialen nach einer (zufälligen) Drittel-Stichprobe vom Auditor besucht werden.

Dieses akkreditierte Verfahren wurde auf das den QualitätsVerbund Planer am Bau übertragen: Der QualitätsVerbund ist vergleichbar mit einem Gesamt-Unternehmen, die Büros stellen die Filialen/Niederlassungen dar - dies ist (nur) dadurch möglich, dass alle Büros sich dem übergeordneten QualitätsStandard Planer am Bau "verpflichten". Wir (die WM-Q) sind in diesem Sinne die "Muttergesellschaft". Wir stehen unter ständiger Aufsicht des TÜV Rheinland und in regelmäßigem engem Kontakt. In diesem Rahmen sind wir verpflichtet, die jährlichen Selbstbewertungen zu prüfen und dies gegenüber dem TÜV jederzeit dokumentiert nachweisen zu können. Die jährliche Selbstbewertung ersetzt in diesem Sinne das interne Audit z.B. bei der ISO 9001. Die Büros selbst werden regelmäßig alle 3 Jahre auditiert - das ersetzt die Zufalls-Stichprobe, um zu gewährleisten, dass jedes Büro regelmäßig in den Genuss eines Audits kommt (vor dem ersten Audit mag dem einen oder anderen der Begriff "Genuss" nicht verständlich sein, aber spätestens nach dem Audit freuen sich die meisten Büros schon auf den nächsten Termin, der weniger Prüfung als vielmehr Entwicklungsgespräch ist).

So wird auch verständlicher, warum für die Erstzertifizierung eine Gruppe ("Zertifizierungs-Pool") von drei Büros notwendig ist. Die drei Büros in einem 3er-Pool sind quasi eine Einheit, zumindest am Anfang: Büro 1 wird im 1. Jahr auditiert, Büro 2 im 2. Jahr und Büro 3 im 3. Danach geht es regelmäßig in der Reihenfolge 1-2-3 weiter. So kann kein Büro "vergessen" werden.

Praxistipps für QM-Handbuch und Audit: Serviceziele

In Audits gibt es immer wieder Unsicherheiten seitens der Büros, was Serviceziele sind.

Service bzw. Serviceziele sind unentgeltliche Dienstleistungen (im Gegensatz zu „Leistungen“, die direkt im Projekt begründet liegen), die dem Kunden einen Zusatznutzen bringen. Im Idealfall bilden Serviceziele Einzigartigkeiten in Ihrem Büro, die Sie deutlich vom Wettbewerb abheben.

Was will die Vorgabe?

Planungsbüros sollen sich Gedanken machen, wodurch sie sich vom Wettbewerb abgrenzen.

Welchen Zusatznutzen bietet das Büro? Dabei geht es nicht um Leistungen nach HOAI oder um Leistungen, die alle Planer aufgrund gesetzlicher Vorgaben schulden, sondern um freiwillige „Add-ons“.

Was meint die Vorgabe?

Warum soll ein Kunde ausgerechnet mit dem durch den TÜV nach dem QualitätsStandard „Planer am Bau“ zertifizierten Büro arbeiten?

Planungsbüros sollen die Perspektive des Kunden einnehmen und ihre Arbeit mit der Brille des Kunden bewerten.

Beispiele für Serviceziele

Sie sollten mindestens 3 konkrete und messbare Serviceziele benennen, z.B.

  • Besprechungsprotokolle erhalten die Teilnehmer spätestens 2 Werktage nach der Besprechung.
  • Unsere Kunden erhalten monatlich schriftliche Projektberichte.
  • Unser Ziel ist, mindestens mit der Note 2 von unseren Kunden bewertet zu werden.
  • Wir liefern Kunden ein 3D-Modell.
  • Auch bei gestiegenen Baukosten rechnen wir auf Basis der Kostenberechnung ab.

 

Zu diesem Thema hat Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng vor kurzem auch ein kleines Video verfasst.

Praxistipps für QM-Handbuch und Audit: Dokumente und Aufzeichnungen

In Audits gibt es immer wieder Unsicherheiten seitens der Büros, was Dokumente und was Aufzeichnungen sind.

Einfach gesagt: Dokumente im Sinne des Standards sind Vorlagen (z.B. für Briefe, Checklisten, Protokolle etc.), Aufzeichnungen sind ausgefüllte Dokumente/Vorlagen (z.B. der verschickte Brief, die ausgefüllte Checkliste, das ausgefüllte Protokoll.

Was will die Vorgabe?

Ziel ist es, immer nur mit aktuellen Dokumenten bzw. Vorlagen zu arbeiten. Veraltete Dokumente sind als „ungültig“ zu kennzeichnen. Es ist sicherzustellen, dass niemand mit alten Dokumenten/Vorlagen arbeitet.

 

Aufzeichnungen bleiben als Nachweis immer gültig und sind daher beweissichernd. Trotzdem müssen Sie dafür sorgen, dass überholte Aufzeichnungen (z.B. Pläne) nicht versehentlich verwendet werden. Die Ablage und Auffindbarkeit sind sicherzustellen.

Was meint die Vorgabe?

Ein Dokument ist eine Vorgabe/Vorlage mit Gültigkeitsangabe (z.B. Versionsangabe).

 

Eine Aufzeichnung ist ein bearbeitetes Dokument, somit Nachweisdokument (i.d.R. gibt es dort ein Erstelldatum).

Beispiele für Dokumente/Vorlagen:

Briefvorlagen, Formblätter, Protokollvorlagen, QM- Handbuch, Planer-am Bau-Urkunde…

Beispiele für Aufzeichnungen:

Projektaufzeichnungen (z.B. Schriftverkehr, Mängel- und Behinderungsanzeigen, Kosten- und Terminberichte, Protokolle...)

Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Auditbericht, Management-Review, Schulungspläne und Nachweise...)

Praxistipps für QM-Handbuch und Audit: Kundenbefragungen

Der QualitätsStandard fordert: Es ist ein Verfahren zur Messung der Kundenzufriedenheit zu installieren. Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsanalyse sind zu dokumentieren und ggf. Maßnahmen festzulegen.

Eine Kundenbefragung stellt ein solches Verfahren dar.

Was will die Vorgabe?

Planungsbüros sollen herausfinden, was Ihre Kunden wirklich denken. Der Versand von Fragenbögen, wie in der Konsumgüterindustrie, funktioniert beim Planen und Bauen i.d.R. nicht.

Was meint die Vorgabe?

Unzufriedene Kunden äußern ihren Unmut (leider aber auch positive Erfahrungen) häufig nicht, erzählen aber ihre negative Erfahrung mit großer Reichweite weiter. Deswegen ist es umso wichtiger, von Zeit zu Zeit eine Kundenmeinung einzuholen.

Praxisbeispiele Kundenbefragung:

Protokollieren Sie selbst Kundenbefragungen – z.B. nach einem Kundentermin anlässlich eines Projektabschlussgesprächs, bei einem Routinegespräch einmal pro Jahr (z.B. vor Weihnachten oder nach einem Event wie Spatenstich, Richtfest oder Einweihungsfeier).

Zeichnen Sie auch Kritik/Zitate des Bauherrn auf: „Ihre Mitarbeiter waren immer zu spät beim Termin.“

Erklären Sie (z.B. im Managment-Review): Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Problem abzustellen.

 

Zu diesem Thema hat Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng vor einiger Zeit ein kleines Video verfasst.

Praxistipps für QM-Handbuch und Audit: Wechselwirkung der Prozesse

Die Prozessabfolgen und deren Wechselwirkungen sind entscheidend für ein reibungsloses Funktionieren von Abläufen.

Was will die Vorgabe?

Ziel ist es, sich über die komplexen Zusammenhänge der Kern- und unterstützenden Prozesse Klarheit zu verschaffen.

Kernprozesse sind z.B.:

  • Marketing/Kommunikation/PR
  • Auftragsbeschaffung/Akquise/Vertrieb/Angebot
  • interne Projektplanung/-steuerung
  • Leistungserbringung/Projektdurchführung
  • Kundenbetreuung
  • Rechnungsstellung

„Nebensächliche“ oder "unterstützende" Prozesse (Verwaltungsaufgaben) können trotzdem große positive und negative Wirkungen verursachen. Diese sind z.B.:

  • Dokumentenmanagement
  • Methoden/Verbesserungsmanagement
  • IT/EDV, Haustechnik
  • Einkauf/Lieferantenmanagement
  • Personalmanagement
  • Kundenverwaltung/Beschwerdemanagement

Und zu guter Letzt gibt es noch Führungsprozesse wie

  • Unternehmenspolitik
  • Finanzmanagement
  • Personalpolitik
  • Risikomanagement
  • ...

Grundsätzlich soll die Qualität aller Prozesse hinterfragt und verbessert werden, sowohl einzeln als auch im Zusammenspiel/in der Abfolge (Wechselwirkung).

Was meint die Vorgabe?

Ein Prozess ist die geordnete Abfolge von Arbeitsschritten. Dabei kann das Ergebnis nur so gut sein wie der Input, der in den Prozess hineinfließt. Der Output eines Prozesses bestimmt wiederum die Qualität des Folgeprozesses.

Für den Input und Output der Prozesse sind Anforderungen festzulegen.

Beispiele für Wechselwirkungen:

Entscheidungsprozesse der Geschäftsleitung beeinflussen alle anderen Prozesse, z.B. die Änderung des Logos beeinflusst die gesamte Außendarstellung.

Der Prozess „Personalbeschaffung“ hat direkt Einfluss auf die Qualität der Planung, aber ggf. auch auf die Arbeitsplatzsituation und IT.

Der Prozess „Erstellung und Abrechnung Honorarangebot“ beeinflusst die Gesamtwirtschaftlichkeit eines Büros.

Übrigens hat Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng vor einiger Zeit ein kurzes Video-Statement zur Wechselwirkung der Prozesse veröffentlicht.

Und zur Veranschaulichung hier noch 2 Grafiken zum Thema "Wechselwirkung der Prozesse", die unser Auditor Stefano Sessini uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat:

Wechselwirkung der Prozesse sind die wechselseitige Einwirkung und die gegenseitige Beeinflussung von Prozessen Wechselwirkung der Prozesse sind die wechselseitige Einwirkung und die gegenseitige Beeinflussung von Prozessen!

Praxistipps für QM-Handbuch und Audit: Benchmarks (Maßstäbe setzen und vergleichen)

Benchmarks (nicht nur, aber auch der durchgeführten Projekte) sind ein wesentlicher Aspekt des jährlich verpflichtenden Management-Reviews.

Was will die Vorgabe?

Der Begriff bezeichnet kritische Erfolgsfaktoren, bei denen bestimmte Schlussfolgerungen oder Konsequenzen zu ziehen sind. Ziel ist es zu erkennen, ab welchen Grenzen (Kennzahlen) Maßnahmen sinnvoll bzw. erforderlich sind.

Was meint die Vorgabe?

Bei den geforderten Benchmarks geht es (nicht nur) um die Umsätze oder Gewinne einzelner Projekte, sondern insbesondere um kontinuierlich-vergleichende taktisch-strategische Fragen (KVP) zu Ihren Kunden und Ihrem Leistungs-Portfolio. Z.B.:

Praxisbeispiele für Benchmarks:

  • Mit welchen Kunden/Projekten machen wir wenig/keinen/viel Gewinn?
  • Welche Geschäftsfelder sind besonders ertrags-/verlustreich?
  • Bei welchen Kunden/Projekten macht die Arbeit Spaß? Wo ist die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden gut: private, gewerbliche, öffentliche, gemeinnützige, kirchliche… Bauherren?
  • Welche Kunden/Projekte machen oft Ärger/Probleme?
  • Bei welchen Kunden/Projektarten lassen sich Trends für die Zukunft erkennen?
  • Welche Kunden/Projektarten haben wir nur aus Gewohnheit oder Gefälligkeit im Portfolio?
  • Welche Auftragsgröße ist für uns wirtschaftlich (Schwellenwert)?
  • Wo liegt unsere Umsatzrendite im Vergleich mit anderen Büros?

Praxistipps für QM-Handbuch und Audit: Schulungen zur Kundenorientierung

Ein wesentlicher Aspekt des QualitätsStandards Planer am Bau ist die Kundenorientierung. Daher sind "Schulungen zur Kundenorientierung" verpflichtend gefordert.

Was will die Vorgabe?

Der Umgang mit Kunden muss geübt werden. Wie man mit Kunden umgeht, kann man durch Coaching oder durch den Erfahrungsaustausch mit Kollegen oder Vorgesetzen lernen.

Was meint die Vorgabe?

Eine Schulung ist nicht unbedingt ein externes Seminar. Für Planer gibt es nahezu keine Seminarangebote zum Umgang mit Kunden.

Die Vorgabe meint damit, dass man sich intensiv mit dem Kunden befasst:

  • Wie denkt ein Kunde, warum handelt er auf eine bestimmte Art und Weise, was erzeugt in ihm Unmut und Freude? Wie wirkt mein Verhalten am Telefon oder im Jour Fixe auf den Kunden?

Praxisbeispiele:

Nehmen Sie im Rahmen Ihrer regelmäßigen Bürobesprechungen einen TOP "Kundenorientierung" oder einfach nur "Kunde" auf. Diskutieren Sie im Team die Besonderheiten Ihrer Kunden.

Identifizieren Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden Schulungsbedarf:

  • Wie reagiere ich auf Kritik, wie bleibe ich gelassen bei ungerechten Angriffen, wie verhalte ich mich in Stresssituationen höflich? Wo gibt es Seminare (Kammern, Verbände, … )?

Dokumentieren Sie in Ihren Team-Protokollen die Diskussionen und Ergebnisse.

Übrigens hat Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng vor einiger Zeit ein kurzes Video-Statement zur Kundenorientierung veröffentlicht.

Praxistipps für QM-Handbuch und Audit: Reklamationsmanagement - Reklamationen und Beschwerden

Reklamationen oder Beschwerden können (und sollen) unabhängig von juristischen Folgen auch als "Frühwarnsystem" und damit als Chance für (kontinuierliche) Verbesserungen verstanden werden.

Was will die Vorgabe?

Ziel ist es, mit Beschwerden und Reklamationen Probleme dauerhaft zu lösen und das eigene System kundenorientiert zu verbessern.

Es wird zwischen Beschwerden und Reklamationen unterscheiden.

Eine Beschwerde ist dabei eine vom Kunden geäußerte Unzufriedenheit über eine nicht erfüllte Erwartung.

Eine Reklamation bezieht sich auf eine Schlechtleistung mit Bezug auf ein Produkt und begründet einen Rechtsanspruch auf Abhilfe.

Was meint die Vorgabe?

Im Gegensatz zu Beschwerden sind Reklamationen systematisch zu erfassen und zu bearbeiten. Sinnvoll ist dafür eine Prozessorganisation.

Beide Vorfälle (Beschwerde und Reklamation) müssen ernst genommen werden!

Mängelanzeigen, die die laufende Bauausführung betreffen, sind im Rahmen der laufenden Projektbearbeitung zu lösen, nicht durch das Reklamationsmanagement.

Praxisbeispiele:

Beschwerden über...

  • nicht eingehaltene Termine
  • unpünktliche Mitarbeiter
  • unklare Kommunikation zum Bauherrn
  • kein Rückruf
  • ...

Reklamationen betreffen meistens Gewährleistungsfälle, die vom Planungsbüro mitverursacht sind.

Nacharbeiten während der laufenden Projektarbeit sind weder Beschwerden noch Reklamationen.

Übrigens hat Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng dazu bereits vor einiger Zeit ein kurzes Video-Statement veröffentlicht.

Praxistipps für QM-Handbuch und Audit: das Management-Review

Das Management-Review ist als "kritischer Rückblick" eine wichtige Basis für Ihre Büro-Strategie und verpflichtender Bestandteil der jährlichen Selbstbewertung im Rahmen der Zertifizierung.

Was will die Vorgabe?

Ziel ist, dass sich Geschäftsleitung und QM-Beauftragte/r selbstkritisch hinterfragen, ob das QM-System noch aktuell und wirksam ist. Der Begriff „Review“ ist dabei nicht nur Rückblick, sondern auch eine Vorausschau im Sinne einer Planung - somit (kritischer) Rückblick und Ausblick. Es muss u. a. folgende Inhalte behandeln und ist mit einem Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Erledigungsfristen zu hinterlegen:

  • Analyse der Qualitätsprobleme
  • Verbesserung der Wirksamkeit des Systems und seiner Prozesse
  • Analysen des Wettbewerbs und des eigenen Dienstleistungsportfolios
  • Benchmarks/Vergleich der Projekte/Leistungsbereiche/Auftraggeber

Was meint die Vorgabe?

Blick zurück: Was haben wir erreicht? Es muss dabei nicht alles erreicht sein, es reichen Teile davon, ggf. mit Begründung und Fortschreibung der Ziele. Es müssen aber alle geforderten Kriterien des Standards erfüllt sein.

Blick nach vorn: Welche Ziele wollen wir im nächsten Jahr oder in 2-3 Jahren erreichen, was wollen wir einführen, ändern, verbessern, reichen unsere Ressourcen dafür...

Praxisbeispiele:

Mögliche Ziele:

  • papierarmes Büro
  • regelmäßige Teambesprechungen
  • einheitliche Ablagestruktur
  • weniger Überstunden
  • mehr Mitarbeiterzufriedenheit
  • BIM einführen
  • Konzentration auf die geeignetsten Auftraggeber/Projektarten

Wichtig: Die Ergebnisse des letzten Audits müssen ins Management-Review einfließen, nehmen Sie zu den Empfehlungen/Vorschlägen des Auditors Stellung (haben Sie die Vorschläge umgesetzt? wenn nein, warum nicht?)

Ist der QualitätsVerbund Planer am Bau eine Tochterfirma des TÜV?

Nein! Der TÜV ist nur der externe und unabhängige Zertifizierer. Die Gesellschaften sind vollkommen unabhängig voneinander, lediglich die gegenseitigen Rahmenbedingungen des Zertifizierungsprozesses sind durch eine Kooperationsvereinbarung schriftlich abgesichert.

Ist der TÜV Rheinland QualitätsStandard Planer am Bau eine ISO-Zertifizierung?

Nein! Es sind zwar einige Elemente aus der ISO enthalten, um ein anerkanntes QualitätsManagement-System zu erhalten. Diese wurden jedoch weitestmöglich “entschlackt”. Hinzu kommen planer-spezifische Elemente wie die Berücksichtigung von Bauprozessen und die Berücksichtigung der Kunden (Stichwort: Service-Qualität). Insgesamt ist der formale, zeitliche und Kosten-Aufwand einer Zertifizierung nach dem TÜV Rheinland QualitätsStandard Planer am Bau für die angesprochene Zielgruppe optimiert und somit auch für kleine und mittlere Architektur- und Ingenieurbüros realisierbar.

Zertifiziert der TÜV Rheinland nur im Rheinland?

Nein, der TÜV Rheinland hat alleine bundesweit etwa 150 Standorte und ist weltweit tätig. Eine Zertifizierung nach dem TÜV Rheinland QualitätsStandard Planer am Bau ist also weltweit möglich (konkret wurden bereits Architektur- und Ingenieurbüros in Österreich zertifiziert)!

Wie finden mich meine Auftraggeber in den Zertifikatslisten?

Unsere eigene Mitgliederdatenbank lässt sich bequem nach Namen, Orten oder Kategorien durchsuchen.
Die Certipedia-Datenbank des TÜV Rheinland lässt sich nach den Zertifizierungsnummern durchsuchen. Eine Suche nach Büronamen ist dort leider nicht vorgesehen.

Eine chronologische Auflistung aller durch den TÜV Rheinland nach dem QualitätsStandard Planer am Bau zertifizierten Unternehmen finden Sie unter https://www.certipedia.com/quality_marks/0000021410/system_certificates?certificate_number=01+355+000001%2F078&certificate_type=PaB&locale=de. Verlinken Sie gerne den entsprechenden Certipedia-Hinweis neben Ihrem Zertifizierungs-Logo z. B. auf Ihrer WebSite oder in Ihrer Mail-Signatur.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 1900 €, jährlich entstehen Gebühren von 540 € (zzgl. Zertifizierungsgebühr TÜV).

Für Büros mit weniger als 3 Mitarbeiter gibt es reduzierte Beiträge, um QM bzw. eine systematische Büroorganisation auch in Kleinstbüros zu fördern.

Die Mitglieds-Vereinbarung mit vollständiger aktueller Gebührentabelle kann unter info@planerambau.de angefordert werden.

Wird das Zertifikat auch bei VgV-Ausschreibungen anerkannt?

Das QZ Planer am Bau wird auch bei VgV-Verfahren anerkannt. Es wird auch mit der vollen Punktzahl bewertet. Das berichten uns unsere Mitglieder. In Ausschreibungen sogar teilweise unser Standard explizit gefordert (Beispiel: Neubau Bettenhaus Tropenklinik Tübingen).

Darf der QualitätsVerbund die Mitglieder bei der Einführung des QualitätsManagements-Systems Planer am Bau beraten?

Ja. Im Gegensatz zum TÜV, der neutraler Zertifizierer ist, darf der QualitätsVerbund beraten. Er sieht es als eine seiner wesentlichen Aufgaben an, die Mitglieder auf dem Weg zum Zertifikat zu begleiten und zu unterstützen.

Wie unterstützt der QualitätsVerbund seine Mitglieder bei der Erarbeitung eines QM-Handbuchs?

Neben dem Leitfaden und einem Einführungs-Fahrplan stellt der QualitätsVerbund seinen Mitgliedern kostenfrei ein Muster-Handbuch sowie bei Bedarf Vordrucke und Checklisten zur Verfügung. Darüber hinaus können zu günstigen Konditionen individuelle Umsetzungs-Workshops gebucht werden. Als besonders günstige und kompakte Möglichkeit wird außerdem 2x im Jahr ein Klausur-Wochenende mit Unterstützung der Fachhochschule Karlsruhe angeboten. Mehr zu den Workshops und dem Klausur-Wochenende unter Service.

Werden die Intensiv-Klausur-Wochenenden (vgl. Service) von den Architektenkammern/Ingenieurkammern als Fortbildung anerkannt?

In der Regel ja. Wir beantragen allerdings nicht grundsätzlich vorab bei allen Kammern eine Anerkennung. Wenn Sie uns aber frühzeitig Bescheid geben, beantragen wir bei Ihrer Kammer eine Zulassung.
erfolgte Anerkennungen z.B : Ingenieurkammer Bau NRW (11/09), Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (6/10, 1/11), Architektenkammer NW (1/11)

Warum sind die Gültigkeits-Zeiträume der Urkunden teilweise deutlich kürzer als der 3-Jahres-Zyklus?

Der QualitätsStandard Planer am Bau ist eine Verbund- oder Matrix-Zertifizierung. Maßgebend für die Gültigkeit der Urkunden aller Verbunds-Mitglieder (=Büros) ist die ursprünglich erste Zertifizierung am 17.6.2007 mit Gültigkeit bis 16.6.2010. Zwischenzeitlich zertifizierte Büros erhalten ihre erste Urkunde daher immer (nur) bis zu diesem 3-Jahres-Zyklus. Folge-Urkunden werden automatisch rechtzeitig vor Ablauf verschickt und sind dann volle 3 Jahre gültig (bis 16.6.2013, 2016, 2019, 2022, 2025…).